INHALTSVERZEICHNIS

  1. Anwendungsbereich
  2. Auftragsproduktionen
  3. Lizenzierung von Stock-Fotos
  4. Vergütung
  5. Haftung
  6. Datenschutz
  7. Schlussbestimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Fotografie – Simon Joisten wird im folgenden “ dem Fotografen oder der Fotograf“ genannt.

 

  1. Anwendungsbereich
  • Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
  1. Auftragsproduktionen
  • Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  • Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  • Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  • Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  • Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  • Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG oder PNG (nach Absprache). Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) oder Bearbeitungsdateien (.afphoto, .psd, etc.) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  • Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden (Werbung, Social-Media, etc. – sowohl im Print wie auhc Digital). Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen (Webseite, Social-Media). Er darf die Bilddateien für seine Internetpräsentation, für Fotowettbewerbe verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei.
  1. Lizenzierung von Stock-Fotos
  • Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  • Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
  1. Vergütung
  • Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über.
  • Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  • Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber zwei Tage vorher abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Material, etc.) des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat. Kann der Auftraggeber einen Ersatztermin anbieten und ist dieser mit den verfügbaren Kapazitäten des Fotografen möglich, findest der Auftrag wie vereinbart statt, es sei denn es fallen nachweislich Mehrkosten auf Seiten des Fotografen an.
  • Rechnungen sind nach Angabe auf der Rechnung ohne Abzug (Skonto) zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  • Bei Änderungswünschen, die eine Bildbearbeitung beinhalten, ist die erste Änderung im Auftrag inbegriffen. Jede weitere Änderung wird mit je 35,- €/Stunde netto berechnet.
  • Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegung sind im Auftrag inbegriffen, wenn nicht anders vereinbart.
  • Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums vom Auftraggeber beglichen, erfolgt von Seiten des Fotografen aus ein einmaliger, schriftlicher oder telefonischer Hinweis. Sollte die Rechnung nach diesem Hinweis nicht beglichen worden sein, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Die Mahngebühr beträgt, je ausgefertigter Mahnung 10,00 € netto.
  1. Haftung
  • Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  • Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
  1. Datenschutz
  • Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  • Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
    https://simon-joisten.de/datenschutzinformationen/
  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  • Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  • Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/